Für wen wird diese Richtlinie angewendet?
Die Whistleblower-Richtlinie wird auf alle Mitarbeiter und Beschäftigten unseres Unternehmens angewendet. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, Verstöße oder Fehlverhalten zu melden, unabhängig von seiner Position oder Abteilung in unserem Unternehmen. Die Richtlinie gilt auch für externe Personen und Stakeholder, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, wie beispielsweise Lieferanten oder Kunden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten wissen, dass die Franz Reinkemeier GmbH ein offenes Ohr für Meldungen hat und dass Whistleblower geschützt werden.
Was soll gemeldet werden?
Als Hinweisgeber kann man Arten von Fehlverhalten, Verstößen oder Missständen melden, die das Unternehmen betreffen.
Es ist wichtig, dass Whistleblower Probleme melden, die eine Bedrohung für das Unternehmen darstellen könnte, damit diese umgehend behoben werden können.
Wie kann die Meldung erfolgen?